Die per fürsorgerischer Anordnung untergebrachten Menschen sollen alle gleich viel bezahlen. Wird eine Einrichtung subventioniert, mag diese Regelung zu einer unterschiedlichen Behandlung von freiwillig eingetretenen Menschen führen, welche eine Ergänzungsleistung beziehen, gegenüber solchen EL-Bezügern, welche per fürsorgerischer Unterbringung im Pflegeheim untergebracht sind. Dies kann damit erklärt werden, dass der pflegerische und auch administrative Aufwand bei nicht freiwilligen Unterbringungen grösser ist. Zwecks jährlicher Überprüfung der fürsorgerischen Unterbringung müssen Berichte zu Handen der KESB verfasst werden.