5 um subventionierte Einrichtungen handelt. Der Beschwerdeführer verweist zu Recht auf den Vortrag zur KESV, wonach der Grund dieser Regelung in der Gleichbehandlung der per fürsorgerischer Unterbringung in Heimen untergebrachten Personen liegt. Es soll für «FU-Patienten» keinen Unterschied machen, ob sie in eine subventionierte oder in eine nicht subventionierte Einrichtung eingewiesen werden. Die per fürsorgerischer Anordnung untergebrachten Menschen sollen alle gleich viel bezahlen.