Soziales Thun habe am 9. November 2016 eine «Abrechnung Überschuss Massnahmenkosten an die KESB» eingereicht. Der Beschwerdeführer habe gemäss dieser Abrechnung während der massgeblichen Zeitperiode Einnahmen von CHF 70‘203.00 (aus AHV und Ergänzungsleistungen) erzielt. Diesen stünden Ausgaben von CHF 6‘436.60 gegenüber. Damit resultiere ein Überschuss von CHF 63‘766.40. Im Umfang dieses Saldos habe sich der Beschwerdeführer an den Kosten für die behördlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung zu beteiligen.