8 17.4 Die Frage der zulässigen Vertretung im Rechtsverkehr beschlägt die konkrete Vertretungsbefugnis für das Kind im Rechtsverkehr, welche bei Vorliegen einer Interessenkollision in einer bestimmten Angelegenheit entfällt. Vorher ist jedoch in einem ersten Schritt zu prüfen, ob unter materiellrechtlichen Gesichtspunkten überhaupt ein rechtsgültiges Handeln vorliegt, insbesondere ob bei gemeinsamer elterlicher Sorge beide Elternteile betreffend einer nichtalltäglichen Sache zustimmen.