2 mensänderung B.Y.________». Am 22. Juni 2017 reichte Rechtsanwalt R.________ im Namen von B.Y.________, vertreten durch A.Z.________, beim ZBD ein Gesuch um Namensänderung ein. Darin beantragte er nebst dem Hauptbegehren, die KESB sei vom ZBD zu beauftragen, für das hängige Namensänderungsverfahren einen Vertretungsbeistand zu ernennen. Mit Schreiben vom 13. Juli 2017 an Rechtsanwalt R.________ erklärte der ZBD indessen, der Anwalt werde gebeten, bei der KESB den Vertretungsbeistand selber zu bestellen.