8 mehr sehen dürfen. Ihr Hausarzt reichte später am 19. September 2016 eine allgemein gehaltene Bestätigung bei der KESB Emmental ein, in welcher er ausführte, dass das psychische Gleichgewicht der meldenden Person sehr fragil und als Folge der Aufhebung der Anonymität mit einer gravierenden psychischen Dekompensation zu rechnen sei. Die meldende Person befürchtet somit, mit der Beschwerdeführerin in Konflikt zu geraten, und macht geltend, dies würde bei ihr zu einer gravierenden psychischen Belastung führen.