Nachdem ihr am 24. August 2016 durch die KESB Emmental mitgeteilt worden war, dass die Beschwerdeführerin um Akteneinsicht ersucht habe, erklärte sie dann am 25. August 2016, an einer psychischen Erkrankung zu leiden und dass die Offenlegung ihrer Identität sowie die mit Sicherheit folgenden «Angriffe» der Beschwerdeführerin für sie psychisch «verheerend» wären. Ausserdem würde sie die Kinder nicht