In ihrer Gefährdungsmeldung vom 11. Mai 2016 führte sie bloss aus, sie bitte um absolute Anonymität, weil das Offenlegen ihrer Identität einen «riesen Streit» mit der Kindsmutter mit sich bringen würde und die Kinder die Leidtragenden wären. Nachdem ihr am 24. August 2016 durch die KESB Emmental mitgeteilt worden war, dass die Beschwerdeführerin um Akteneinsicht ersucht habe, erklärte sie dann am 25. August 2016, an einer psychischen Erkrankung zu leiden und dass die Offenlegung ihrer Identität sowie die mit Sicherheit folgenden «Angriffe» der Beschwerdeführerin für sie psychisch «verheerend» wären.