Ganz generell diene die Wahrung der Anonymität der Meldenden indessen nur sehr selten dem Kindes- oder Erwachsenenwohl, da sich bei den Eltern bzw. den betroffenen erwachsenen Personen alles nur noch darum zu drehen drohe, wer die ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte Meldung eingereicht hat. Diese Ablenkung von der zwingend notwendigen Fokussierung auf das Kin- des- oder Erwachsenenwohl, auf die elterlichen Ressourcen und Defizite sowie auf die geeigneten freiwilligen oder behördlichen Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen, könne die kindes- oder erwachsenenwohlgerechte Lösungsfindung