Es kann nicht angehen, dass jemand eine unwahre, anonyme Meldung macht, sich hinter einer psychischen Erkrankung versteckt und dadurch anonym bleiben darf, wenn dies dazu führt, dass das seelische Wohl und die Psyche der zu Unrecht angeschuldigten Person dadurch Schaden nehmen». Die Kindsmutter legte ihrer Beschwerde eine Bestätigung von Dr. med. G.________ bei, in welcher dieser unter anderem ausführte, die Beschwerdeführerin leide seit der Einschaltung der KESB an einer massiven Verunsicherung als Mutter. Es seien wieder Schlafstörungen aufgetreten.