Der einzige zutreffende Satz in der Gefährdungsmeldung ist folgender: «Ich beobachtete wie sie das Haus verliess und den damals 5-Jährigen alleine für ca. 25 Minuten zu Hause zurück liess.». […] Damals liess ich zwar meinen Sohn alleine zu Hause, war aber während der ganzen Zeit mit ihm telefonisch (Mobiltelefon < > Haustelefon) verbunden. Alle anderen Vorwürfe entsprechen nicht der Wahrheit. Deshalb ist davon auszugehen, dass diese Gefährdungsmeldung einzig und alleine darauf abzielte, mich schlecht zu machen und mir zu schaden. […] Mir geht es absolut nicht darum, irgendjemandem Schaden zuzufügen.