Emmental bestätigt, dass die Gefährdungsmeldung weder aus der Nachbarschaft der Familie A.________ noch von einer offiziellen Stelle stammt. 3. Die Akten mit den entsprechenden Einschränkungen wurden bereits mit Schreiben vom 4. Mai 2017 zugestellt. Auf eine nochmalige Zustellung wird verzichtet. 4. [keine Erhebung der Verfahrenskosten] 5. [Eröffnungsformel] 6. [Mitteilungsformel]». 10. Die Kindsmutter gelangte mit Eingabe vom 28. August 2017 (Postaufgabe am 29. August 2017) an das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht und beschwerte sich gegen den Entscheid der Vorinstanz vom 4. August 2017 (pag. 1 ff.).