7. Die Kindsmutter und E.________ wurden am 24. Oktober 2016 durch die Präsidentin der KESB Emmental persönlich angehört. Die Kindsmutter erklärte, für sie sei es schwierig, nicht zu wissen, von wem die Meldung stamme. Das beeinflusse ihre Beziehungen zu Freunden und Nachbarn und störe ihr Vertrauen zu ihnen. Die KESB Emmental teilte der Kindsmutter anlässlich der Anhörung mit, dass sie ihr nur ein eingeschränktes Einsichtsrecht gewähren und die Anonymität der melden-