6. Im Abklärungsbericht vom 12. Oktober 2016 führten D.________ (BSc BFH Soziale Arbeit) und X.________ (Bereichsleiterin Sozialarbeit), beide Sozialdienst Oberes Emmental, unter anderem aus, die Kindsmutter lebe von den Kindsvätern getrennt. Der Vater von B.________ halte sich in Mexiko auf und der Vater von C.________, E.________, lebe in Konolfingen. C.________ zeige einen allgemeinen psychomotorischen Entwicklungsrückstand und weise besondere Bedürfnisse in den sozialemotionalen, motorischen und kognitiven Bereichen auf. Es bestehe bereits ein ausgeprägtes und tragendes Unterstützungssystem.