Sie gab an, es gehe ihr nicht darum, mit dieser Person zu streiten, vielmehr sei es ihr ein Anliegen, die Situation zu klären und zu verstehen, wie jemand einen solchen Eindruck erhalten könne. Am 24. August 2016 gab die KESB Emmental der meldenden Person Gelegenheit, zum Akteneinsichtsgesuch der Kindsmutter Stellung zu nehmen.