1. Mit Schreiben vom 11. Mai 2016 reichte eine Person, die anonym gegenüber A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin, Kindsmutter) bleiben möchte, bei der KESB Emmental eine Gefährdungsmeldung ein, dies freilich unter Bekanntgabe ihrer Identität. Die meldende Person erklärte, sie mache sich grosse Sorgen um die beiden Kinder von A.________, B.________ und C.________ Die Kindsmutter sei nicht in der Lage, die Bedürfnisse ihrer Kinder wahrzunehmen, Gefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Die Kindsmutter verlange von ihren Kindern ein Verantwortungsgefühl, das sie selbst nicht annähernd besitze.