1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Gerichtskosten, ausmachend CHF 900.00, werden zu je einem Drittel, ausmachend CHF 300.00, den Beschwerdeführern auferlegt. Sie erhalten je eine separate Rechnung zugestellt. 3. Es wird keine Parteientschädigung gesprochen. 4. Zu eröffnen: - den Beschwerdeführern - der Vorinstanz - dem Betroffenen Mitzuteilen: - G.________ - E.________ - dem Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern