Ihre Verantwortung als Familienmitglieder bleibt vollumfänglich bestehen. Die Beiständin wird im Wissen darum, dass seine Familie für den Betroffenen die wichtigste und (vielleicht einzige) bleibende Ressource darstellt, der Familie soviel Verantwortung überlassen, wie nur möglich ist und sie in die Entscheidfindung miteinbeziehen. Wenn sich die Familienmitglieder allerdings nicht einigen, muss sie autoritativ im Interesse des Betroffenen entscheiden. V.