39. Dass die Beistandschaft nicht einem Familienmitglied anvertraut wird, bedeutet nicht, dass die Familie nicht in die Verantwortung für den Betroffenen eingebunden bleibt. Anders als dies die Beschwerdeführer offensichtlich empfinden, wird ihnen als Geschwister des Betroffenen kein Vorwurf gemacht und soll mit der Einsetzung einer Berufsbeiständin nicht in ihre Privatsphäre eingegriffen werden. Ihre Verantwortung als Familienmitglieder bleibt vollumfänglich bestehen.