Seine Eingaben und Telefonate sind häufig ausufernd, unstrukturiert, detailversessen, redundant und zum Teil schwer verständlich. Es gelingt dem Beschwerdeführer 2 nicht, das ihm wichtig Erscheinende klar, in angemessener Länge und deutlich darzulegen. Es ist festzustellen, dass der Beschwerdeführer 2 schwerlich in der Lage wäre, einen konzisen, informativen Beistandschaftsbericht zu verfassen. Dies ist ein Defizit, welches ihn bei der Amtsausübung behindern dürfte. Offenbar ist er z.T. auch unzuverlässig (vgl. Abklärungsbericht, Ziff. 4.3, Rückmeldung Aarhus).