Der Beschwerdeführer 2 ist Behörden und Amtsträgern gegenüber grundsätzlich misstrauisch. Diesbezüglich führte der Beschwerdeführer 3 aus, es sei nicht aus der Luft gegriffen, dass sein Bruder B.________ Probleme mit Autoritäten habe (Abklärungsbericht Ziff. 4.3). Im Umgang mit der Vormundschaftsbehörde und der KESB verhielt sich der Beschwerdeführer 2 in der Vergangenheit sehr aufwändig (vgl. die vielen Aktennotizen in den KESB-Akten, etwa in Band 2 Faszikel 6, Band 3 Faszikel 8, Band 4 Faszikel 8 etc.). Seine Eingaben und Telefonate sind häufig ausufernd, unstrukturiert, detailversessen, redundant und zum Teil schwer verständlich.