in der Einrichtung der WBG Arhus lassen, solange er sich dort wohl fühle, so wird die Gefahr einer Umplatzierung durch die vom Beschwerdeführer 2 verfolgten Eigeninteressen zumindest verstärkt. Darüber hinaus gibt es Rückmeldungen von Institutionen, wonach die Zusammenarbeit mit B.________ schwierig sei (bis hin zur Kündigung des Betreuungsplatzes). Es steht zu befürchten, dass der Beschwerdeführer 2 als Beistand in Versuchung käme, die Verträge zu kündigen, wenn er mit der Institution in Streit gerät.