Der Abklärungsbericht hält fest, aus der Sicht der WBG Aarhus bestehe die grosse Angst, dass B.________ seinen Bruder D.________ aus der WBG herausnehmen und zu sich nehmen würde, sobald die Beistandschaft an ihn übertragen werde, was das Wohl des Betroffenen beeinträchtigen könnte (vgl. Abklärungsbericht Ziff. 4.3, Einschätzung Aarhus). Auch wenn der Beschwerdeführer 2 seinerseits ausführt, er werde seinen Bruder D.________ in der Einrichtung der WBG Arhus lassen, solange er sich dort wohl fühle, so wird die Gefahr einer Umplatzierung durch die vom Beschwerdeführer 2 verfolgten Eigeninteressen zumindest verstärkt.