Die im Abklärungsbericht gemachte Feststellung, dass innerfamiliäre Konflikte bestehen und sich diese negativ auf das Wohl des Betroffenen auswirken und auch in Zukunft auswirken könnten, stützt sich nicht nur auf die Wahrnehmungen des abklärenden Sozialarbeiters selbst, sondern vielmehr auch auf die Situationseinschätzungen durch Drittpersonen. Die Ausführungen in den Beschwerdeschriften widerspiegeln diese Erkenntnisse in grossen Teilen, so dass der Abklärende zu Recht von komplexen Strukturen ausgegangen ist. Die Ausführungen des Abklärenden sind sodann schlüssig und enthalten keinerlei Widersprüche.