Den Akten sei überdies zu entnehmen, dass in der Vergangenheit verschiedene Handlungen und Interventionen des Beschwerdeführers 2 zu Problemen mit den Betreuungseinrichtungen von D.________ geführt hätten. Dabei verweist die KESB auf die Aktennotiz vom 22. Juni 2005 der Direktion für Soziales, Frau H.________, wonach die frühere Betreuungseinrichtung den Betreuungsplatz für den Betroffenen aufgrund der schwierigen Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer 2 gekündigt habe sowie auf Ziff.