Solange D.________ in der jetzigen Institution wohl sei und er dort weiterhin bleiben wolle und könne, unterstütze er ihn aber mit allen Kräften (pag. 21). Der Beschwerdeführer kritisiert sodann eingehend das Handeln der Beiständin und der KESB während der letzten Jahre. So sei insbesondere der Abklärungsbericht zu Gunsten der Beiständin und den Absichten der KESB und zu Ungunsten seiner beantragten Beistandschaft angewendet worden (pag. 29).