Der Beschwerdeführer 2 nimmt in seiner Beschwerde ausführlich Stellung. Er wünscht, selber als Beistand eingesetzt zu werden. Er habe sich ab 1992 um seinen Bruder gekümmert, ab 2002 habe dieser bei ihm gewohnt. Die Betreuung von D.________ sei die erste wirklich erfüllende und sehr befriedigende Arbeit für ihn gewesen und er habe sich dazu entschlossen, die Verantwortung für D.________ bis zu dessen natürlichem Versterben zu übernehmen (pag. 37). Die Vormundschaftsbehörde habe es aber im Jahr 2006 abgelehnt, ihn als Vormund einzusetzen, was die nachfolgenden Probleme erst ausgelöst habe.