26. Im Einzelnen bringen sie Folgendes vor: 26.1 Der Beschwerdeführer 1 führt aus, er habe sich nie für einen Berufsbeistand ausgesprochen sondern für einen privaten Beistand. Weiter hält er sinngemäss fest, die «komplexe» Situation bestehe schon seit fast 12 Jahren und habe die bisherige Beiständin nicht daran gehindert, das Amt wahrzunehmen, so dass keine Gründe ersichtlich seien, welche den Bruder B.________ daran hindern sollten. Er empfinde den Entscheid der KESB, dem Familienwillen nicht zu entsprechen, als dominant und respektlos (pag. 1). 26.2 Der Beschwerdeführer 2 nimmt in seiner Beschwerde ausführlich Stellung.