5 24. Die KESB setzte entgegen dem Antrag der Brüder und der Mutter des Betroffenen dessen Bruder B.________ nicht als Beistand ein, weil dies zu keiner Entlastung der momentanen Situation, in welcher ein Familienkonflikt vorliege, führen würde. Dies liege nicht im Interesse des Betroffenen. Die KESB stützt sich vorwiegend auf den Abklärungsbericht ab. Aufgrund der vorliegenden Situation erachte es die KESB als zwingend, dass betreffend D.________ eine Berufsbeistandsperson für sämtliche Bereiche eingesetzt werde.