Von der Empfehlung eines privaten Mandatsträgers werde abgesehen, die Strukturen seien hierfür zu komplex. Die Übertragung des Mandates an B.________, welche insbesondere im Schreiben vom 20. Januar 2017 der Familie an die KESB Mittelland Süd gefordert worden sei, werde als ungeeignet beurteilt. Diese Massnahme würde der Problemstellung nicht genügen. Zwar würde dies zu einer Veränderung der Machtstrukturen führen, nicht aber zu einer Auflösung der Differenzen.