23. Der Abklärungsbericht des Sozialdienstes Münsingen, bei der KESB eingegangen am 18. Mai 2017, hält als Empfehlung fest, die bestehende und aktuell von G.________ geführte Beistandschaft sei an einen professionellen Mandatsträger zu übertragen. Die innerfamiliären Machtstrukturen könnten dadurch weitgehend ausgeglichen werden. Aufgrund der verschiedenen Einschätzungen sei es im Bereich des Besuchsrechts förderlich, zu allen involvierten Parteien eine identische Distanz zu schaffen. Von der Empfehlung eines privaten Mandatsträgers werde abgesehen, die Strukturen seien hierfür zu komplex.