Er ist in der WBG Aarhus Wichtrach gut aufgehoben und fühlt sich dort wohl. Weiter ist unbestritten, dass innerfamiliäre Beziehungsprobleme zwischen der bisherigen Beiständin und dem Beschwerdeführer 2 seit vielen Jahren bestehen und dass eine Auseinandersetzung zwischen den Geschwistern in Bezug auf das Besuchs- bzw. Ferienrecht des Betroffenen eskalierte. Dies führte dazu, dass keine Besuchsregelung getroffen werden konnte, welche zu gleichen Teilen von allen Familienmitgliedern akzeptiert werden konnte und die KESB ein Erwachsenenschutzverfahren einleiten und einen Abklärungsbericht in Auftrag geben musste.