11. Mit Verfügung vom 18. August 2017 bestätigte der Instruktionsrichter i.V. den Eingang der Beschwerden und stellte diese der KESB unter Ansetzung einer Frist zur Vernehmlassung zu. Die drei Verfahren wurden vereinigt und unter der Dossiernummer KES 17 512 weitergeführt (pag. 5 ff.). 12. In ihrer Vernehmlassung vom 20. September 2017 schloss die KESB auf Abweisung der Beschwerde (pag. 53 ff.). 13. Mit Verfügung vom 22. September 2017 wurde die Vernehmlassung zwecks Wahrung des rechtlichen Gehörs an die Beschwerdeführer weitergeleitet.