8. Mit Entscheid vom 6. Juli 2017 entliess die KESB die bisherige Beiständin per 30. September 2017 aus dem Amt (Ziff. 1) und ernannte als neue Beiständin ab 1. Oktober 2017 E.________ (Ziff. 3). Die bestehende Beistandschaft wurde um den Aufgabenbereich erweitert, auch das soziale Wohl des Betroffenen zu fördern und ihn bei allen dafür erforderlichen Vorkehrungen soweit nötig zu vertreten.