6. Mit Schreiben vom 14. Juni 2017 lud die KESB die Familienangehörigen des Betroffenen zum Gespräch ein, wo ihnen Gelegenheit geboten werde, sich zur vorliegenden Situation sowie zur Frage der geeigneten Beistandsperson für D.________ zu äussern (vgl. Vorakten Band 3, Faszikel 8). 2 7. Auf die auf den 28. Juni 2017 anberaumte Anhörung verzichteten die Brüder und die Mutter des Betroffenen. Die Schwester erklärte sich im Rahmen ihrer Anhörung mit der Niederlegung ihres Amtes als Beiständin einverstanden (vgl. Vorakten Band 3, Faszikel 8).