4. Die KESB eröffnete am 12. Januar 2017 ein Erwachsenenschutzverfahren und regelte vorsorglich den Kontakt zwischen dem Betroffenen und seinem Bruder B.________ und seiner Mutter. Weiter beauftragte die KESB den Sozialdienst Münsingen mit Sachverhaltsabklärungen. 5. Am 20. Januar 2017 beantragten die Mutter des Betroffenen sowie die drei Brüder (A.________, B.________ und C.________) bei der KESB, es sei ein Mandatsträgerwechsel vorzunehmen und als Beistand neu B.________ einzusetzen.