Beschwerde gegen den Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Süd vom 6. Juli 2017 bzw. das Rektifikat vom 14. Juli 2017 (11054146/2012-4697) Regeste: Liegen innerfamiliäre Konflikte vor, ist es nicht angezeigt, ein Familienmitglied als private Beistandsperson einzusetzen (E. 36). Erwägungen: I.