1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) und C.________ (nachfolgend: Beschwerdegegner) sind die Eltern von E.________, geb. 2008, und F.________, geb. 2007, die beide unter der alleinigen elterlichen Sorge und Obhut der Kindsmutter stehen. 2. Mit Eingabe vom 2. September 2015 stellte der Beschwerdegegner bei der KESB Oberland West (nachfolgend: Vorinstanz) den Antrag, es sei das Besuchsrecht zu seinen Töchtern zu regeln.