Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege vom 12. August 2017 Regeste: Art. 306 Abs. 2 und 3 ZGB; Interessenkollision; ein Elternteil ist in einer das Kindswohl betreffenden Angelegenheit (vorliegend persönlicher Verkehr) nicht befugt, die gemeinsamen Kinder ohne Zustimmung des anderen Elternteils und gegen diesen zu vertreten (E. 14). Erwägungen: I.