und auch das Leben der Angehörigen massgeblich beeinflusst. Die Angehörigen möchten nun wissen, welches die Gründe für den Verzicht auf die Errichtung einer Beistandschaft gewesen seien. Damit nennt die Beschwerdeführerin als andenkensgeschützte nahe Angehörige und Erbin von C.________ durchaus beachtliche Gründe für eine Einsicht in die Erwachsenenschutzakten. Sollte also überhaupt eine Interessenabwägung nötig