27. Vorliegend hat die Beschwerdeführerin ihr Einsichtsgesuch mit dem "Todesfall von Herrn C.________“ und damit zusammenhängend mit der „Frage nach der Aufgabenerfüllung der burgerlichen KESB im Bereich Erwachsenenschutz" begründet. Weiter hat sie darauf hingewiesen, dass ihre Einsichtsberechtigung aus ihrer „Eigenschaft als nahe Angehörige und gesetzliche Erbin von Herrn C.________" herrühre. Vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht führt sie zusätzlich an, dass die Umstände des Todes von C.________ für die Angehörigen ein traumatisches Ereignis darstellten.