15. 15.1 In der Beschwerde wird zunächst festgehalten, dass der bKESB im Akteneinsichtsgesuch die Nachreichung von Anwaltsvollmachten aller gesetzlichen Erben von C.________ (also Anwaltsvollmachten des Bruders und der Mutter) ausdrücklich offeriert worden sei und dieses Angebot hiermit erneuert werde. Vorweg wird ausserdem angeführt, dass es sich bei der von der bKESB erwähnten Absicht der medialen Verwertung der Geschichte durch die als (...) arbeitende Beschwerdeführerin, um eine Unterstellung handle.