9. Angefochten ist ein Entscheid der bKESB über das von der Beschwerdeführerin gestellte Gesuch um Einsicht in Akten, welche die Behörde im Zusammenhang mit einem erwachsenenschutzrechtlichen Verfahren betreffend den verstorbenen Bruder der Beschwerdeführerin erstellt hat. In der Sache handelt es sich um eine Angelegenheit des Kindes- und Erwachsenenschutzes, weshalb gestützt auf Art. 450 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) und Art. 65 f. des Gesetzes über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG;