7. Mit Verfügung vom 10. August 2017 forderte der Instruktionsrichter die Beschwerdeführerin auf, dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht innert 14 Tagen ab Zustellung der Verfügung schriftliche Erklärungen ihres Bruders, D.________, und ihrer Mutter, E.________, einzureichen, aus denen hervorgeht, dass diese mit der Herausgabe sämtlicher bei der bKESB geführten Akten betreffend C.________ sel. an die Beschwerdeführerin einverstanden sind (pag. 45).