3. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin durch ihren Rechtsvertreter mit Eingabe vom 19. April 2017 (Postaufgabe am selben Tag) Beschwerde beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge (pag. 3): 1. Es sei festzustellen, dass der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 28. Februar 2017 nicht Einsicht in alle Dokumente aus den von der Beschwerdegegnerin über C.________ (den im [...] ver-