45. Die Beschwerdeführer beantragen eine persönliche Anhörung vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht. Sowohl D.________ als auch die Kindseltern wurden im Verfahren vor der Vorinstanz persönlich angehört (D.________ am 15. September 2016, die Kindseltern am 15. September 2016, 14. Dezember 2016, 8. März 2016 und 1. Juni 2017). Ein Recht auf mündliche Anhörung folgt im Verfahren vor der Kindes- respektive Er-