19. Trifft die KESB einen Entscheid betreffend die Kinderbelange ohne vorangehende persönliche Anhörung der Eltern, obwohl diese nicht unverhältnismässig gewesen wäre, liegt eine Rechtsverletzung vor. Dem Anspruch auf persönliche Anhörung kommt – wie dem Anspruch auf rechtliches Gehör – formelle Natur zu, weshalb