2 - kontinuierliche Erweiterung der unbegleiteten Betreuungszeit des Kindsvaters unter Aufsicht und Absprache mit der SPF. - Evaluation der Situation nach sechs Monaten und Anpassung bei Bedarf; - Entschärfung des hochstrittigen Elternkonflikts im Rahmen einer Mediation gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB, zusätzlich zur Besuchsrechtsbegleitung.