Die SPF nehme das Kind entgegen und bringe es zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zurück. Der Übergabeort soll zwischen Kindsmutter und der SPF vereinbart werden. Die Kindsmutter sorge dafür, dass der Kindsvater die benötigten Informationen für die Betreuung von E.________ erhalte. Bei einem Ausfall des Besuchsrechts aus gesundheitlichen Gründen von E.________, sei dem Kindsvater sofern dies aus organisatorischen Gründen möglich sei, ein Ersatztermin zu gewähren. Die Besuchsrechtsregelung sei nach sechs Monaten erneut zu prüfen.»