1. Die Parteien A.________ (nachfolgend: Kindsmutter bzw. Beschwerdeführerin) und C.________ (nachfolgend: Kindsvater bzw. Beschwerdegegner) sind die unverheirateten Eltern von E.________, geboren am _______ 2015. E.________ lebt bei der Kindsmutter und ist seit Sommer 2015 nach Art. 308 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) verbeiständet. Er steht unter der gemeinsamen elterlichen Sorge sowie unter der Obhut der Beschwerdeführerin.